09.02.2010  11:30 Uhr

Zinsen
Zinsen werden dem Sparguthaben zugeschlagen

Hamburg. Zu Jahresbeginn lassen sich viele Sparer ihre Zinsen aus dem letzten Jahr gutschreiben. Doch aufgepasst: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden.

Sonst werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2.000 Euro die für das Jahr 2009 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.


 

(ots / Bundesverband Deutscher Banken)

  • Tags:
  • Zinsen
  • Sparer
  • Jahresbeginn
  • Abhebung
  • Gutschrift
  • Sparguthaben
  • Banken

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © N. Schmitz / Pixelio

 


 


Mehr zum Thema Finanzen:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de Hamburg - Wirtschaft und Business aus der Region Hamburg.
Infos zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Incentives, Restaurants, Business, 2009, Weihnachtsfeier uvm. aus der Region Hamburg.

© 2010 Business-on.de Redaktion Hamburg c/o SportKulturWerkstatt GbR.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds   Alle Top-News mit Twitter 0,118 Sek.