Schadensersatz
Aprilscherz: Michaela Schaffrath gegen Gimahhot
Hamburg. Heute war der Termin der Gerichtsverhandlung in Sachen Aprilscherz: Michaela Schaffrath gegen Gimahhot. Nun möchten wir Sie über den Ausgang informieren.
Die Verhandlung hat leider noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Das Gericht ist sich zwar einig, dass es sich um eine Markenverletzung handelt, konnte aber die Höhe des Schadensersatzwertes aufgrund mangelnder Vergleichswerte nicht festlegen.
Die Forderung von Frau Michaela Schaffraths Anwälten in Höhe von 40.000 Euro wurde jedoch als deutlich zu hoch angesehen. Das Gericht wies darauf hin, dass sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen sollten. Das haben wir allerdings schon mehrfach erfolglos versucht.
Die Gegenseite ist bisher nicht auf unser deutlich 4-stelliges Angebot eingegangen.
Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint, dass die Meldung eindeutig als Aprilscherz zu identifizieren gewesen sei, da es sich offensichtlich um eine Fotomontage des Shake-Hands zwischen Frau Michaela Schaffrath und ihm selbst handelte. Das eigens kreierte Logo mit der Aufschrift „Ginahot“ als neuer Shop-Name sei auch ohne Frage als Spaß erkennbar gewesen. Leider lag dem Gericht nur ein Faxausdruck der Meldung in minderer Qualität vor, was möglicherweise diese Beurteilung erschwert hat.
Gimahhot wird weiterhin versuchen, einen Vergleich mit der Klägerin Frau Michaela Schaffrath zu erreichen. Falls diese allerdings bei ihren, aus unserer Sicht völlig unrealistisch hohen Forderungen bleibt, könnte das Verfahren auch in der nächsthöheren Instanz fortgesetzt werden.
(Redaktion)
Tags:- Michaela Schaffrath
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